esigenze |
Unter diesen Voraussetzungen werden Sie zum Studium zugelassen: Wenn Sie
- über einen Bachelorabschluss oder Fachhochschulabschluss in Sozialer Arbeit verfügen,
- in ihrem Abschluss mindestens die Gesamtqualifikation «gut» (Note 5,0) oder eine vergleichbare Gesamtqualifikation gemäss Recht der Hochschule, die das Diplom ausgestellt hatte, erreicht haben oder die Zulassungsprüfung bestanden haben
- mindestens 1500h praktische Erfahrung (800h bei Studienbeginn) in der Sozialen Arbeit erworben haben und
- über die geforderten Sprachkenntnisse verfügen (Ausweis C1 für Fremdsprachige).
Wenn Sie über einen gleichwertigen Abschluss in einer Disziplin mit hinreichendem fachlichen Bezug zur Sozialen Arbeit verfügen, werden Sie zum Studium zugelassen, wenn Sie die obigen Voraussetzungen gemäss 2, 3 und 4 erfüllen und die Zulassungsprüfung erfolgreich ablegen. |